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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,37168
OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12.OVG (https://dejure.org/2012,37168)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.11.2012 - 2 B 10778/12.OVG (https://dejure.org/2012,37168)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG (https://dejure.org/2012,37168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beförderungssystem für die an einem OLG eingesetzten Rechtspfleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Auswertung der textlichen oder durch Einzelnoten umschriebenen Beurteilungsgrundlagen von konkurrierenden Beamten um Beförderungsstellen bei Vorliegen von gleichen Ergebnissen dienstlicher Beurteilungen (sog. Einzelexegese)

  • esovgrp.de

    BeamtStG § 9,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2
    Ämterbewertung, Amt, Anciennitätsprinzip, Auswahl, Auswahlentscheidung, Auswertung, Beamtenrecht, Beamter, Beruf, Berufserfahrung, Besoldung, Bestenauslese, Beurteilung, Beurteilungsgrundlage, Bewerberauswahl, Bewertung, dienstliche Beurteilung, Dienstposten, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; BBesG § 18
    Inhaltliche Auswertung der textlichen oder durch Einzelnoten umschriebenen Beurteilungsgrundlagen von konkurrierenden Beamten um Beförderungsstellen bei Vorliegen von gleichen Ergebnissen dienstlicher Beurteilungen (sog. Einzelexegese)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstliche Beurteilungen bei Vergabe eines Beförderungsamts müssen Vergleich mehrerer Beamter miteinander ermöglichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 225
  • DVBl 2013, 258
  • DÖV 2013, 279
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, ZBR 2012, 252; BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 und vom 30. Juni 2011 - 2 19.10 -, BVerwGE 140, 83; stRspr).

    Zwar gebietet nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83 ff.) der in § 18 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - niedergelegte Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung von Beamten, dass regelmäßig bei jedem Dienstposten eine Ämterbewertung erfolgen muss.

    E ine derartige Beurteilungspraxis verletzt den durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Anspruch des im Beförderungsauswahlverfahren unterlegenen Bewerbers auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/01 -, NVwZ 2004, 95; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, a.a.O. und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, DokBer 2012, 85 ; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2004, a.a.O.; Fürst/Zängl, GKÖD, Stand 10/2010, § 8 BBG, Rn. 34 ).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Ob dieses nach dem ersten Anschein bestehende Missverhältnis den Antragsteller in seinem grundrechtsgleichen Recht auf ein angemessenes berufliches Fortkommen beinträchtigt (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. November 2011 und 4. Oktober 2012, a.a.O.), braucht vorliegend jedoch nicht weiter vertieft zu werden.

    Zugleich soll die dienstliche Beurteilung aber auch dem berechtigten Anliegen der Beamten dienen, in ihrer Laufbahn entsprechend ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung voranzukommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, DokBer 2012, 85, m.w.N.).

    Ermöglichen die Gesamtnoten dienstlicher Beurteilungen keine tragfähige Auswahlgrundlage, so sind nach ständiger Rechtsprechung diese Beurteilungen in ihren textlichen Ausführungen im Einzelnen auszuwerten (sog. Einzelexegese, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Es handelt sich vielmehr - wie bei aktuellen Beurteilungen - um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, DÖD 2003, 200 und vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).

    Hinzu kommt, dass die Zugrundelegung von Berufserfahrung eines Beamten als Hilfskriterium bei einem Leistungsgleichstand nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die dienstlichen Beurteilungen anknüpfen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a.a.O., sowie Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, NVwZ-RR 2012, 71).

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Hinzu kommt, dass die Zugrundelegung von Berufserfahrung eines Beamten als Hilfskriterium bei einem Leistungsgleichstand nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die dienstlichen Beurteilungen anknüpfen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a.a.O., sowie Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, NVwZ-RR 2012, 71).

    Selbst dann erschließt sich die "besondere Bedeutung" (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011, a.a.O.) der sich lediglich um ein Jahr unterscheidenden Berufserfahrung zwischen dem Antragsteller und den Beigeladenen (19 bzw. 20 Jahre) bei einer derart langen Dauer der Zugehörigkeit zum gehobenen Justizdienst nicht.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, ZBR 2012, 252; BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 und vom 30. Juni 2011 - 2 19.10 -, BVerwGE 140, 83; stRspr).

    Diese muss ihrerseits dem Zweck des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung tragen, d.h. ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorbeugen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Zugleich soll die dienstliche Beurteilung aber auch dem berechtigten Anliegen der Beamten dienen, in ihrer Laufbahn entsprechend ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung voranzukommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, DokBer 2012, 85, m.w.N.).

    E ine derartige Beurteilungspraxis verletzt den durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Anspruch des im Beförderungsauswahlverfahren unterlegenen Bewerbers auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/01 -, NVwZ 2004, 95; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, a.a.O. und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, DokBer 2012, 85 ; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2004, a.a.O.; Fürst/Zängl, GKÖD, Stand 10/2010, § 8 BBG, Rn. 34 ).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Dies reicht nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für die Freihaltung einer Beförderungsstelle in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, IÖD 2012, 183; OVG RP, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 B 10942/11.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Es handelt sich vielmehr - wie bei aktuellen Beurteilungen - um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, DÖD 2003, 200 und vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Denn es erscheint jedenfalls möglich, dass seine Bewerbung im Rahmen einer neuen Auswahlentscheidung Berücksichtigung findet (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 und vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 811/09 -, juris).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
    Denn es erscheint jedenfalls möglich, dass seine Bewerbung im Rahmen einer neuen Auswahlentscheidung Berücksichtigung findet (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 und vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 811/09 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2001 - 2 A 11320/00

    Abänderungsantrag für eine Anlassbeurteilung im Hinblick auf einen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2011 - 2 B 10942/11

    Auswahlentscheidung bei Dienstpostenübertragung

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 2 B 10807/07

    Zulässigkeit funktionsgruppenspezifischer Bewirtschaftung von

  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1996 - 3 M 36/96

    Bewerber; Beförderung; Beförderungsdiensposten; Leistungsbezogene Kriterien;

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 03.3124

    Zulässigkeit von Binnendifferenzierungen bei der Zuerkennung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10648/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen im Bereich der Justizverwaltung;

    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend darauf abgestellt, dass die Beförderungsentscheidung nicht schon deshalb fehlerhaft ist, weil nach den Gesamtnoten keine ausreichend differenzierten dienstlichen Beurteilungen vorliegen (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 225 ).

    Hierdurch unterscheidet sich die vorliegende Beförderungskonkurrenz erheblich von dem im Senatsbeschluss vom 5. November 2012 (a.a.O.) dargestellten Sachverhalt, der von einem Auswahlverfahren geprägt war, in dem der überwiegende Teil der Bewerber in ihren letzten und vorletzten Beurteilungen gleiche Gesamt- und Zwischennoten aufzuweisen hatten und anschließend praktisch sämtliche Beförderungsentscheidungen auf der Grundlage des leistungsfernen Hilfskriteriums "Datum der Laufbahnprüfung" gefällt wurden.

    Der Antragsgegner kann sich insofern auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Senats vom 5. November 2012 (a. a. O.) berufen.

    Dass dienstliche Beurteilungen von verschiedenen Personen verfasst werden, ist kein Spezifikum im Bereich des OLG Koblenz; es ist vielmehr der "Normalfall" bei Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst (vgl. nochmals OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10567/14

    Vergabe eines Beförderungsamtes - Bewerbungsverfahrensanspruch - Streitwert

    Wie in den Jahren zuvor teilte der Präsident des OLG Koblenz diese Beförderungsstellen - ohne dass dies in der Ausschreibung zum Ausdruck kommt - nach dem Umfang ihres Freiwerdens auf die in der Justizverwaltung, zum Beispiel als Geschäftsleiter in Gerichten und Staatsanwaltschaften, eingesetzten sowie die in der "klassischen" Rechtspflege tätigen Rechtspfleger auf (vgl. zum Vorstehenden auch Senatsbeschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, AS 41, 265) .

    Dieser Grundsatz gilt bei der Vergabe öffentlicher Stellen nach der mittlerweile gefestigten verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unbeschränkt und vorbehaltslos (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83; OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, AS 41, 265 [269] , jeweils m.w.N.).

    Müsste bei der Gesamtheit der Dienstposten der Rechtspfleger (bei allen Ämtern im abstrakt-funktionellen Sinne) eine entsprechende Stellenbewertung erfolgen, so würde dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Justiz führen (siehe hierzu im Einzelnen bereits OVG RP, Beschlüsse vom 2. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG - , a.a.O.; vom 15. Oktober 2013 - 2 B 10707/13.OVG -, a.a.O., und vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10648/14.OVG - ESOVGRP und juris).

    aa) In allen früheren Eilverfahren (vgl. zuletzt den im Beschluss vom 5. November 2012 , a.a.O. dargestellten Sachverhalt) hat der Beklagte stets erklärt, er sehe sich wegen der Vielzahl der Beurteiler und ihrer "unterschiedlichen Beurteilungsstile" außerstande, die dienstlichen Beurteilungen der Bewerber um die Beförderungsstellen im gehobenen Justizdienst (jetziges drittes Einstiegsamt) inhaltlich auszuwerten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2013 - 2 B 10707/13

    Zum Erfordernis einer Stellenausschreibung für Beförderungsstellen im

    Wie in den Jahren zuvor werden diese Beförderungsstellen - ohne dass dies in der Ausschreibung zum Ausdruck kommt - nach dem Umfang ihres Freiwerdens auf die in der Justizverwaltung, in der Regel als Geschäftsleiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften, eingesetzten sowie die in der "klassischen" Rechtspflege tätigen Rechtspfleger aufgeteilt (vgl. zum Vorstehenden auch Senatsbeschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 225) .

    Bei der aus diesen Gründen gebotenen Auswertung der älteren dienstlichen Beurteilungen (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschluss vom 5. November 2012, a.a.O.) ergibt sich anhand der vorgelegten Personalakten ein eindeutiges Bild von den langjährig erbrachten Leistungen des Antragstellers, vor allem im Vergleich zu den Beigeladenen zu 1) und 2): Während der Antragsteller seit seiner Ernennung zum Justizamtmann im Jahre 1998 in seinen dienstlichen Beurteilungen stets die in seinem Bewerberbereich maximal vergebene Gesamtnote "3.1" erreichte, wurden die Beigeladenen zu 1) und 2) schon in ihren vorletzten Beurteilungen mit jeweils "3.2" um eine Zwischennote schlechter beurteilt.

    Der Senat folgt insoweit nicht der vereinzelt vertretenen Auffassung, wonach in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten in Eilverfahren nach § 52 Abs. 2 GKG der Regelstreitwert zugrunde zu legen sei (u. a. BayVGH, Beschluss vom 16. April 2013 - 6 C 13.284 -, BayVBl. 2013, 609; VGH BW, Beschluss vom 23. April 2013 - 4 S 439/13 -, NVwZ-RR 2013, 864), sondern hält an seiner langjährigen Rechtsprechung fest, nach der in solchen Fällen die speziellere Regelung des § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG anzuwenden ist (z.B. Beschlüsse vom 28. November 2007 - 2 E 11099/07.OVG -, NVwZ-RR 2008, 216 und vom 5. November 2012, a.a.O.; so auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 - , juris, jeweils m.w.N.) .

  • VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14

    Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um ein Beförderungsamt

    Das bedeutet, dass der Dienstherr nicht nur das Gesamturteil, sondern auch den übrigen Inhalt der dienstlichen Beurteilungen, namentlich die Beurteilungsgrundlagen, zur Kenntnis nehmen und im Hinblick auf die zu treffende Beförderungsentscheidung auswerten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG - mit Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).

    Auch die unterschiedlichen Beurteiler und Beurteilungsstile rechtfertigen kein vollständiges Absehen von einer ausschärfenden Betrachtung der Beurteilungen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O.).

    Eine Entscheidung des OVG zu dieser Frage - abweichend von dem Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. - folgt daraus nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil die Erwägungen im Beschluss vom 15. Oktober 2013 sich lediglich darauf bezogen, dass der damalige Antragsteller bei der gebotenen Wiederholung des Auswahlvorgangs nicht chancenlos sei.

    Aussagekräftig ist die Beurteilung nur dann, wenn sie zusammen mit den Beurteilungen der übrigen Bewerber tatsächlich eine Bestimmung der Stellung des Beamten in einem Bewerberfeld zulässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O., mit Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris und vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 -, BVerwGE 111, 318).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14

    Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung;

    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend darauf abgestellt, dass die Beförderungsentscheidung nicht schon deshalb fehlerhaft ist, weil nach den Gesamt noten keine ausreichend differenzierten dienstlichen Beurteilungen vorliegen (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 225 ).

    Hierdurch unterscheidet sich die vorliegende Beförderungskonkurrenz erheblich von dem im Senatsbeschluss vom 5. November 2012 (a.a.O.) dargestellten Sachverhalt, der von einem Auswahlverfahren geprägt war, in dem der überwiegende Teil der Bewerber in ihren letzten und vorletzten Beurteilungen gleiche Gesamt- und Zwischennoten aufzuweisen hatten und anschließend praktisch sämtliche Beförderungsentscheidungen auf der Grundlage des leistungsfernen Hilfskriteriums "Datum der Laufbahnprüfung" gefällt wurden.

    Dass dienstliche Beurteilungen von verschiedenen Personen verfasst werden, ist kein Spezifikum im Bereich des OLG Koblenz; es ist vielmehr der "Normalfall" bei Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst (vgl. nochmals OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10624/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen; Ausschärfung bei

    Dabei ist die Beförderungsentscheidung nicht schon deshalb fehlerhaft, weil nach den Gesamtnoten keine ausreichend differenzierten dienstlichen Beurteilungen vorliegen würden (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 225 ).

    Hierdurch unterscheidet sich die vorliegende Beförderungskonkurrenz erheblich von dem im Senatsbeschluss vom 5. November 2012 (a. a. O.) dargestellten Sachverhalt, der von einem Auswahlverfahren geprägt war, in dem der überwiegende Teil der Bewerber in ihren letzten und vorletzten Beurteilungen gleiche Gesamt- und Zwischennoten aufzuweisen hatten und anschließend praktisch sämtliche Beförderungsentscheidungen auf der Grundlage des leistungsfernen Hilfskriteriums "Datum der Laufbahnprüfung" gefällt wurden.

    Dass dienstliche Beurteilungen von verschiedenen Personen verfasst werden, ist kein Spezifikum im Bereich des OLG Zweibrücken; es ist vielmehr der "Normalfall" bei Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst (vgl. nochmals OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Der Senat folgt insoweit nicht der vereinzelt vertretenen Auffassung, wonach bei beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten in Eilverfahren der Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen sei (u. a. BayVGH, Beschluss vom 16. April 2013 - 6 C 13.284 -, BayVBl. 2013, 609; VGH BW, Beschluss vom 23. April 2013 - 4 S 439/13 -, NVwZ-RR 2013, 864), sondern hält an seiner Rechtsauffassung fest, nach der in solchen Fällen die speziellere Regelung des § 52 Abs. 5 GKG anzuwenden ist (z.B. Beschlüsse vom 28. November 2007 - 2 E 11099/07.OVG -, NVwZ-RR 2008, 216 und vom 5. November 2012, - 2 B 10778/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 225; so auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, - 2 VR 1.13 -, IÖD 2013, 194; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Zum anderen erfolgte die Auswahl der zur Beförderung anstehenden Beamten bei gleicher Gesamtbeurteilung durch eine inhaltliche Ausschärfung der Beurteilungsgrundlagen (sog. Einzelexegese), wie sie der Senat in ständiger Rechtsprechung bei der Vergabe von mehreren Beförderungsstellen für eine Vielzahl von Bewerbern (sog. Massenbeförderungsverfahren), vor allem bei der Vergabe von Stellen im Rahmen der "Topfwirtschaft", als erforderlich ansieht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, AS 41, 265 ff.).

    Zwar trifft es zu, dass nicht unmittelbar aus Leistungsbeurteilungen abgeleitete Auswahlkriterien (sog. Hilfskriterien) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und derjenigen des Senats erst nach erfolgter Auswertung der Leistungsbeurteilungen herangezogen werden dürfen, wozu auch ältere Beurteilungen zählen, die insofern keine Hilfskriterien sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O.; Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10648/14.OVG -, AS 43, 68 [84]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der

    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass die Beförderungsentscheidung nicht schon deshalb fehlerhaft ist, weil nach den Gesamtnoten keine hinreichend differenzierten dienstlichen Beurteilungen vorliegen (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 225 ).

    Hierdurch unterscheidet sich die vorliegende Beförderungskonkurrenz von dem im Senatsbeschluss vom 5. November 2012 (a. a. O.) dargestellten Sachverhalt, der von einem Auswahlverfahren geprägt war, in dem der überwiegende Teil der Bewerber in ihren letzten und vorletzten Beurteilungen gleiche Gesamt- und Zwischennoten (3.1) aufzuweisen hatten und deshalb nahezu sämtliche Beförderungsentscheidungen auf der Ebene des leistungsfernen Hilfskriteriums "Datum der Laufbahnprüfung" gefällt wurden.

  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Während der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sowie das Oberverwaltungsgericht Sachsen in diesen Fällen den (ungekürzten) Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 1 GKG zugrunde legen (Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2013 - 6 C 13.284, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2013 - 4 S 439/13, Sächsisches OVG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 2 B 282/09 - jeweils juris), ziehen die anderen Oberverwaltungsgerichte ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht die als beamtenrechtliche Spezialvorschrift anzusehende Regelung des § 52 Abs. 5 GKG heran (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2013 - 2 VR 1.13; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 2 B 19/10; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 M 15/12; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. September 2012 - 5 Bs 176/12, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 5 ME 92/13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 691/12, OVG Saarland, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 1 B 311/13, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 3 O 11/06, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 6. Senats vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 - jeweils juris; a.A., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 4. Senats vom 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 - juris).
  • OVG Hamburg, 29.07.2013 - 1 Bs 145/13

    Freihaltungsanspruch des Beförderungsmitbewerbers; Einrichtung von Bündelstellen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2013 - 6 S 32.13

    Bundesbeamtin; Bundesministerium der Finanzen; Bundesrechnungshof; Prüfungsamt

  • VG Neustadt, 30.09.2014 - 1 L 789/14

    Beförderungsrechtlicher Konkurrentenstreit - Note der Laufbahnprüfung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 6 L 56.13

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Eilrechtsschutz; Streitwert;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
  • VG Neustadt, 19.07.2013 - 1 L 448/13

    Auswahlentscheidung um Beförderungsamt bei Topfwirtschaft; Berücksichtigung und

  • OVG Thüringen, 13.03.2014 - 2 EO 511/13

    Streitwert im Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle im Eilverfahren

  • VG Koblenz, 07.04.2021 - 5 L 158/21

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; Nachweis von Leitungstätigkeit und

  • VG Trier, 12.11.2019 - 7 L 4202/19

    Übertragung eines Dienstpostens - Abgrenzung zum Beförderungsstreit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2015 - 2 A 10578/14

    Vereinbarkeit von Abstimmungsgesprächen und Rangfolgefestlegungen mit dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2013 - 1 E 681/13

    Streitwert für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 1755/15

    Auswahlverfahren eines Dienstpostens für unterschiedlichen Bewerberkreis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 6 B 1149/12

    Antrag eines Werkstattlehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die

  • VGH Hessen, 06.08.2014 - 1 E 1218/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 13 L 1962/13

    Beurteilung; Beurteilungsgrundsätze; Überbeurteilung

  • VG Düsseldorf, 07.07.2014 - 13 L 2308/13

    Dienstliche ; Beurteilung; Übersetzung; Überbeurteilung

  • VG Potsdam, 17.03.2015 - 2 L 1319/14

    Recht der Landesbeamten

  • VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14

    Beförderungsentscheidung; Gewichtung von Einzelmerkmalen einer dienstlichen

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